Drei Grundregeln
Fast alles in diesem Leitfaden lässt sich auf drei Regeln zurückführen. Wer sie beherzigt, hat das Wichtigste richtig gemacht.
- Brutmaterial entziehen. Sturmwurf, Schneebruch und abgebrochene Gipfel vor Beginn der Schwärmzeit aufarbeiten – und Kronen und Äste nicht vergessen.
- Früh finden. Ab dem ersten Hauptschwärmflug regelmäßig nach Bohrmehl suchen, die ganze Saison über.
- Rechtzeitig handeln. Befallenes Holz behandeln, solange die Brut noch im weißen Stadium ist – also bevor Jungkäfer entstehen.
Das Käferjahr auf einen Blick
Übersicht als Grafik: Vorbereitung von November bis Mitte April, Schwärmzeit mit Bohrmehlsuche von April bis September, Erkennen älteren Befalls von September bis März. Förderfristen am 15. März, 30. April, 15. Oktober und 30. November. Alle Angaben stehen ausführlich im folgenden Abschnitt.
Was wann zu tun ist
November bis MärzWinter · Vorbereitung
Den Wald käferfrei in die Saison bringen
- Nach Sturm und Schneefall kontrollieren: Windwurf, Schneebruch, abgebrochene Gipfel erfassen.
- Alles befallsfähige Holz bis Mitte April aufarbeiten. Dazu gehören auch Stämme mit Wipfelbruch, die noch mehr als ein Drittel grüne Krone tragen. (Empfehlung der LWF (öffnet in neuem Tab))
- Käferbäume des Vorjahres an roter Krone und Spechtabschlägen erkennen und mit der Revierleitung klären, ob darin noch Käfer überwintern.
- Lagerplätze, Abfuhr und Dienstleister rechtzeitig planen – im Frühjahr sind alle knapp.
Förderfristen bei Herbst- und Winterbefall
Durchführung bis spätestens 15. März, Verwendungsnachweis bis 30. April. Wer die Frist für den Nachweis versäumt, verliert die gesamte Förderung.
April bis Mitte MaiErster Schwärmflug
Die Saison beginnt
- Lage verfolgen: Die Gefährdungskarte auf borkenkaefer.org (öffnet in neuem Tab) und der Newsletter Blickpunkt Waldschutz (öffnet in neuem Tab) zeigen, wann der Schwärmflug in Ihrer Region einsetzt.
- Ab dem Hauptschwärmflug mit der Bohrmehlsuche beginnen. Vorher ist sie wenig ergiebig.
- Windwürfe und Holzpolter auf Befall und Brutfortschritt kontrollieren.
- Befallenes Holz aufarbeiten, bevor die Altkäfer ausfliegen und Geschwisterbruten anlegen. Die LWF nennt das die schärfste Waffe gegen die Ausbreitung. (Quelle (öffnet in neuem Tab))
Mitte Mai bis AugustHauptsaison
Dranbleiben
- Regelmäßig suchen. Als Faustregel in Phasen mit Schwärmflug etwa alle ein bis zwei Wochen – jede neue Generation und jede Geschwisterbrut bringt neuen Befall.
- Nach jedem Fund die Nachbarbäume im Umkreis gründlich absuchen.
- Bei Hitze nicht nur an den Rändern suchen, sondern auch im Bestandesinneren.
- Befallenes Holz umgehend behandeln lassen. Im Hochsommer entwickelt sich die Brut besonders schnell.
September bis OktoberSpätsaison
Nicht zu früh aufhören
- In warmen Jahren entsteht bis in mittlere Höhenlagen noch eine dritte Generation – 2023 bis etwa 800 m. (LWF (öffnet in neuem Tab))
- Spät gefundenen Befall mit der Revierleitung besprechen: noch vor dem Winter behandeln oder als Herbst- und Winterbefall bis 15. März.
- Ab jetzt werden Bäume, die im Sommer befallen wurden, an Kronenverfärbung erkennbar.
Förderfristen bei Frühjahrs- und Sommerbefall
Durchführung bis spätestens 15. Oktober, Verwendungsnachweis bis 30. November. Verspätete Nachweise führen zum vollständigen Förderausfall.
Befall gefunden: Schritt für Schritt
Die Reihenfolge ist wichtig – vor allem, damit die Förderung nicht an einer Formalie scheitert.
- Markieren und festhaltenBaum mit Band oder Spray markieren, Fotos machen, Standort im Handy speichern. Wie viele Bäume sind betroffen?
- Brutstadium prüfenAn einer befallenen Stelle ein Stück Rinde abheben. Weiße Larven oder Puppen: Es bleibt etwas Zeit, handeln Sie trotzdem zügig. Braune Jungkäfer: Es eilt.
- Revierleitung informierenDie Beratung durch das AELF ist kostenlos. Die Revierleitung legt mit Ihnen Methode und Frist fest und beurteilt, ob die Maßnahme förderfähig ist. Zuständige Revierleitung finden (öffnet in neuem Tab)
- Förderantrag stellenGrundsätzlich vor Beginn der Arbeiten. Bei akuter Ausbreitungsgefahr dürfen Sie sofort beginnen; der Antrag wird dann unverzüglich nachgeholt, Richtwert innerhalb von 14 Tagen.
- Holz behandelnAbfahren, entrinden oder schlitzen – je nach Lage, siehe Entscheidungshilfe. Kronen und Äste gehören dazu, sonst ist die Maßnahme nicht vollständig.
- Umgebung absuchenNeuer Befall entsteht häufig in unmittelbarer Nähe. Suchen Sie die Nachbarbäume ab, auch in den folgenden Wochen.
- Abschluss melden und Mengen nachweisenDen Abschluss spätestens eine Woche danach dem AELF anzeigen und dem Forstpersonal 14 Tage Zeit zur Kontrolle geben. Die Stammholzmenge nachweisen, etwa mit Kluppliste, Sägewerksprotokoll oder anerkannter Polter-App.
Welche Maßnahme passt?
Die Tabelle ersetzt nicht die Abstimmung mit der Revierleitung, gibt aber eine erste Orientierung. Die Fördersätze gelten je Festmeter Stammholz nach WALDFÖPR 2025; dazu kommen pauschal 20 % für Kronen- und Restholz.
| Befund | Empfohlene Maßnahme | Förderung |
|---|---|---|
| Frischer Befall, weißes Stadium, Abfuhr gut möglich | Fällen und rasch abfahren – ins Werk oder auf ein anerkanntes Lager in etwa 500 m Abstand zum nächsten gefährdeten Bestand | Zwischenlager 10 €. Direkte Abfuhr ins Werk außerhalb des Schutzwalds derzeit ausgesetzt. Schutzwald, einfache Verhältnisse: 10 € |
| Frischer Befall, weißes Stadium, Abfuhr schwierig oder unwirtschaftlich | Entrinden oder schlitzen; das Holz kann im Wald bleiben | Außerhalb Schutzwald 10 €. Schutzwald, Holz bleibt liegen: 80 €. Schutzwald, Holz wird später abgefahren: 30 € |
| Unbefallenes Sturm- oder Schneebruchholz, das nicht rechtzeitig abgefahren werden kann | Vorbeugend schlitzen oder entrinden, am besten vor Beginn der Schwärmzeit | Wie oben, sofern es sich um befallsfähiges Schadholz handelt |
| Jungkäfer unter der Rinde (braunes Stadium) | Sofort mit der Revierleitung klären. Rasch abfahren oder vollständig entrinden und die Rinde nachbehandeln. Schlitzen reicht jetzt nicht mehr. | Nach Beurteilung der Revierleitung |
| Käfer ausgeflogen: Rinde fällt ab, Krone rotbraun | Der Baum ist kein Brutraum mehr. Nachbarbäume absuchen. Stehendes Totholz kann bleiben, wenn die Verkehrssicherheit es zulässt. | Nicht förderfähig |
| Kronen, Äste, Restholz | Hacken oder mulchen. Hackschnitzel mit Kupferstecherbrut rasch abfahren, denn Hacken tötet diese Brut nicht sicher ab. | Über die 20-%-Pauschale abgegolten |
So suchen Sie richtig
Wann
Ab dem Hauptschwärmflug an trockenen, windstillen Tagen. Regen wäscht das Bohrmehl ab, Wind verweht es.
Wo
- an Befallsherden des Vorjahres und ihrer Umgebung
- an süd- und südwestseitigen Bestandesrändern und frisch aufgerissenen Rändern
- rund um Windwürfe, Schneebruch und Holzpolter
- bei Hitze auch im Bestandesinneren
Wie
Umrunden Sie jeden Stamm. Suchen Sie am Stammfuß, in den Rindenschuppen bis in Augenhöhe, auf Spinnweben zwischen Stamm und Boden und auf der Bodenvegetation. Höhere Stammpartien lassen sich mit dem Fernglas absuchen.
Was Sie mitnehmen sollten
- Fernglas
- Markierband oder Forstmarkierspray
- Smartphone für Fotos und Standort
- Beil oder kräftiges Messer, um Rinde abzuheben
Kennzahlen für Erfahrene
Die wichtigsten Schwellenwerte und Fristen auf einen Blick. Herleitung und Belege stehen im Quellenverzeichnis.
Wichtige Adressen
| Wofür | Wo |
|---|---|
| Zuständige Revierleitung | Försterfinder im Waldbesitzer-Portal (öffnet in neuem Tab) |
| Aktuelle Käferlage | borkenkaefer.org (öffnet in neuem Tab) |
| Warnhinweise per E-Mail | Blickpunkt Waldschutz (öffnet in neuem Tab) |
| Bodenfeuchte im Bestand | WaldDürreMonitor (öffnet in neuem Tab) |
| Förderung | Förderung auf dieser Website · Offizielle Förderseite (öffnet in neuem Tab) |
| Merkblätter der LWF | Merkblatt 14: Buchdrucker und Kupferstecher (öffnet in neuem Tab) · Merkblatt 50: Technische Bekämpfung (öffnet in neuem Tab) |
| Hintergrundwissen | Wissensbereich dieser Website |
Dieser Leitfaden fasst die Empfehlungen der Bayerischen Forstverwaltung und der LWF zusammen und ersetzt nicht die Beratung durch Ihr zuständiges AELF. Fördersätze und Fristen nach WALDFÖPR 2025, Stand der Informationsseite 05.03.2026; maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.